Preise & Infos für die Kinderbetreuung

Preise

Standard

ganzer Tag

 06:55 bis 19:20 Uhr

Fr. 125.00

Babys

Babys* ganzer Tag

  06:55 bis 19:20 Uhr

Fr. 135.00

*Babys 3mt bis 18mt

Kindergartenkind

ganzer Tag Kindergartenkind*

 06:55 bis 19:20 Uhr

Fr. 100.00

*Schulferien Fr. 125.00

Halber Tag mit Mittagessen

06:55 bis 13:30 Uhr oder 10:45 bis 19:20 Uhr

Fr. 85.00

Babys halber Tag mit Mittagessen

06:55 bis 13:30 Uhr oder 10:45 bis 19:20 Uhr

Fr. 95.00

Halber Tag mit Mittagessen Kindergartenkind*

06:55 bis 13:30 Uhr oder 10:45 bis 19:20 Uhr

Fr. 80.00

Infos

Zahlungsregelung

Die Monatsbeiträge sind im voraus jeweils bis zum 28. des Vormonats per Dauerauftrag zu bezahlen. Um die Administration möglichst günstig zu gestalten werden die Eltern gebeten die Rechnung durch E-Banking zu begleichen. Wir erstellen keine monatlichen Rechnungen für die Entgelte gemäss Vertrag. Allfällige zusätzliche Betreuungstage sind mit der separat zugesendetem Rechnung zu bezahlen. Verträge werden per 1. des Monats ausgestellt und dementsprechend berechnet und verrechnet.

Für die ca. dreiwöchige Eingewöhnungszeit und die 4. Woche berechnen wir eine Ein-gewöhnungspauschale, die 50% der vereinbarten Monatspauschale beträgt. Die Ein-gewöhnungspauschale und die erste Monatspauschale sind vor dem Eintritt in die Krippe zu überweisen.

Bei nicht einhalten des Vertrages und bei abgebrochener Eingewöhnungszeit wird keine Rückerstattung gewährleistet.

Eingewöhnung

Die Eingewöhnung ist für das Kind, die Eltern und das Personal ausserordentlich wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen kennen lernen. Damit wir uns viel Zeit für das neu eintretende Kind nehmen können, ist es wichtig die Termine für die Eingewöhnungszeit mit der Krippenleiterin / Gruppenleiterin frühzeitig zu vereinbaren. Im Normalfall dauert die Eingewöhnungszeit drei Wochen.

 

Probezeit

Die Probezeit (=Eingewöhnungsmonat) startet bei Vertragsbeginn. Während dieses Eingewöhungsmonats kann mit einer verkürzten Frist auf Ende des laufenden Monats ge-kündigt werden. Nach Ablauf des Eingewöhungsmonats kann der Betreuungsplatz mit einer Frist von 3 Monaten auf Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei Austritt während der Kündigungsfrist sind die Monatsbeiträge bis zum Kündigungsendtermin zu bezahlen, dies gilt auch für den Eingewöhungsmonat. Die Kündigung muss schriftlich an die Krippenleitung erfolgen. Änderungswünsche des Betreuungsvertrages sind drei Monate im Voraus schriftlich anzumelden.

h

Versicherung

Die Krippe verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Die Eltern sind für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung verantwortlich.

Änderungswünsche

Änderungswünsche am Kinder-Betreuungsvertrag sind drei Monate im Voraus schriftlich anzumelden.

Die Krippenleitung ist stets für Sie da und um Ihre Anliegen mit Ihnen persönlich zu besprechen.

Q

Kündigung

Der Kinder-Betreuungsplatz kann mit einer Frist von 3 Monaten auf Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Bei Austritt während der Kündigungsfrist sind die Monatsbeiträge bis zum Kündigungsendtermin zu bezahlen, dies gilt auch für den Eingewöhnungsmonat. Die Kündigung muss schriftlich an die Krippenleitung erfolgen. Die Krippenleitung schätzt es, die Kündigung und den Kündigungsgrund von Ihnen persönlich zu erfahren.